Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 31. März 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zusätzliche Erhöhung der Regionalisierungsmittel in den Jahren 2023 bis 2025 jeweils um 1,5 Mrd Euro zur finanziellen Unterstützung der Länder bei der Umsetzung eines digitalen, deutschlandweit gültigen Deutschlandtickets für den öffentlichen Personennahverkehr zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat; Einfügung § 9 sowie Anlage 8 Regionalisierungsgesetz Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR-Drs 40/23 GESTA J010 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte für die Jahre 2023 bis 2025 um 1,8 Prozent, vorläufige Tarifanwendung zur Gewährleistung des einheitlichen Starts des Deutschlandtickets bis zum 30. September 2023, Regelungen zum Ausgleich entgangener Fahrgeldeinnahmen sowie zu den Unternehmen entstandenen Mehrkosten; Zusätzliche Änderung § 5 und Änderung § 9 sowie Anlage 8 Regionalisierungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
