Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
7. Juli 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Erhöhung des Anteils von Biolebensmitteln in Kantinen, Mensen und Restaurants: Regelungen zur Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung, Biozertifizierung von Betrieben, Ermächtigungsgrundlage zum Umgang mit Verstößen; Änderung versch. §§ Öko-Landbaugesetz sowie § 1 Öko-Kennzeichengesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Öko-Landbaugesetz und Öko-Kennzeichengesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes); Klarstellungen zur Übertragung von Kontrollaufgaben auf Kontrollstellen; Veränderung des Datums für den Bebrütungstag zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei bei Hühnern: Unterbindung von Eingriffen an einem Hühnerei und Abbruch des Brutvorgangs ab dem 13. Bebrütungstag; Erneute Änderung § 2 Öko-Landbaugesetz, Änderung § 4c Tierschutzgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.