Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 7. Juli 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Erhöhung des Anteils von Biolebensmitteln in Kantinen, Mensen und Restaurants: Regelungen zur Kennzeichnung und Kontrolle ökologischer Produkte in Einrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung, Biozertifizierung von Betrieben, Ermächtigungsgrundlage zum Umgang mit Verstößen; Änderung versch. §§ Öko-Landbaugesetz sowie § 1 Öko-Kennzeichengesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Öko-Landbaugesetz und Öko-Kennzeichengesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes); Klarstellungen zur Übertragung von Kontrollaufgaben auf Kontrollstellen; Veränderung des Datums für den Bebrütungstag zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei bei Hühnern: Unterbindung von Eingriffen an einem Hühnerei und Abbruch des Brutvorgangs ab dem 13. Bebrütungstag; Erneute Änderung § 2 Öko-Landbaugesetz, Änderung § 4c Tierschutzgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
