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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen sowie der Medizinprodukte-Abgabeverordnung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
7. Juli 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 1 Nr. 1 Buchst. c, Nr. 4 Buchst. c und d sowie Artikel 4
  3. Artikel 2
  4. Artikel 3 Nr. 2

Worum es geht

Zeitliche Angaben zur Übermittlung der Sterbefallzahlen an das Statistische Bundesamt, Ergänzung der Sterbefallstatistik um Angaben zum Sterbeort, Übermittlung von Einzelangaben an das Robert Koch-Institut zum Zweck epidemiologischer Analysen überdurchschnittlicher Sterblichkeit, Erfassung von Änderungen des Geschlechtseintrags im Rahmen der Bevölkerungsfortschreibung; Aufnahme der Leitungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und des Bundesamts für die Sicherheit in der Informationstechnik in den Kreis der politischen Beamten; Befugnis zur Verleihung des Amtes eines Juniorprofessors durch die Hochschule des Bundes; redaktionelle Anpassungen; Änderung versch. §§ Bevölkerungsstatistikgesetz, § 13 Infektionsschutzgesetz, § 61 Personenstandsverordnung, § 54 Bundesbeamtengesetz sowie Anlage II Bundesbesoldungsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Bevölkerungsstatistikgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und personenstands- und dienstrechtlicher Regelungen); Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.