Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zum Hinweisgeberschutz
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 29. März 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Recht, Staat und Verwaltung
Worum es geht
Zustimmungsbedürftige Regelungen zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie für einen verbesserten Hinweisgeberschutz: Einbeziehung von Landes- und Kommunalbeamten sowie von Richtern im Landesdienst in den persönlichen Anwendungsbereich, Wegfall der Beschränkung der Regelung über Meldungen zu fehlender Verfassungstreue auf Bundesbeamte und Erweiterung auf andere Beamte; Änderung § 37 Beamtenstatusgesetz sowie §§ 1 und 2 Hinweisgeberschutzgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305, 26.11.2019, S. 17) Ursprünglicher (und später weitergeführter) Gesetzentwurf auf BT-Drs 20/3442 (GESTA C034) Nicht zustimmungsbedürftige Regelungen s. BT-Drs 20/5992 GESTA C048
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
