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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
12. Mai 2023
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Stärkung der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Falle einer drohenden Notlage auf den Energiemärkten: Erweiterung der Regelungen von unter Treuhand stehenden Unternehmen der kritischen Infrastruktur durch Ermöglichung einer gegebenenfalls fusionskontrollfreien Übertragung von Vermögensgegenständen; Einfügung § 17b Energiesicherungsgesetz und Änderung § 185 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung der Reprivatisierungsklausel; redaktionelle Berichtigungen; Änderung § 17b Energiesicherungsgesetz, erneute Änderung § 185 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.