Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 12. Mai 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Stärkung der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit im Falle einer drohenden Notlage auf den Energiemärkten: Erweiterung der Regelungen von unter Treuhand stehenden Unternehmen der kritischen Infrastruktur durch Ermöglichung einer gegebenenfalls fusionskontrollfreien Übertragung von Vermögensgegenständen; Einfügung § 17b Energiesicherungsgesetz und Änderung § 185 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung der Reprivatisierungsklausel; redaktionelle Berichtigungen; Änderung § 17b Energiesicherungsgesetz, erneute Änderung § 185 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
