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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
31. März 2023
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Erweiterung des Kreises der für die Aufgabenwahrnehmung der Prüfbehörde zum Gesetzesvollzug der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Frage kommenden Personen oder Institutionen um juristische Personen des Privatrechts, Anpassung von Begriffsbestimmungen und Erklärungsfristen gegenüber der Prüfbehörde; Änderung §§ 2, 37, 37a und Anlage 5 sowie Einfügung § 48a Strompreisbremsegesetz, Änderung §§ 2, 29 und 29a Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.