Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 31. März 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Staat und Verwaltung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Erweiterung des Kreises der für die Aufgabenwahrnehmung der Prüfbehörde zum Gesetzesvollzug der Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme in Frage kommenden Personen oder Institutionen um juristische Personen des Privatrechts, Anpassung von Begriffsbestimmungen und Erklärungsfristen gegenüber der Prüfbehörde; Änderung §§ 2, 37, 37a und Anlage 5 sowie Einfügung § 48a Strompreisbremsegesetz, Änderung §§ 2, 29 und 29a Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
