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Verkündet

Elftes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
29. September 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen zur Umsetzung des GAP-Strategieplans und Auszahlung der EU-Mittel im Weinsektor; Einfügung § 3b sowie Änderung §§ 50 und 56 Weingesetz Bezug: Aufhebung der EU-Verordnung 2016/1149 vom 15. April 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 1308/2013 in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor und zur Änderung der Verordnung (EG) 555/2008 der Kommission (ABl. L 190, 15.07.2016, S. 1) ; Aufhebung der EU-Verordnung 2016/1150 vom 15. April 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 1308/2013 in Bezug auf die nationalen Stützungsprogramme im Weinsektor (ABl. L 190, 15.07.2016, S. 23) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Gültigkeit von Genehmigungen für Wiederbepflanzungen auf sechs Jahre, Aufrechterhaltung der Begrenzung der jährlichen Neuanpflanzungsfläche bis zum Jahr 2026 auf 0,3 Prozent der Referenzrebfläche; Zusätzliche Änderung §§ 7 sowie erneute Änderung § 50 Weingesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.