Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Überarbeitung des Sanktionenrechts - Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 7. Juli 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Verkehr, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 1 Nr. 1, 4 und 5
Worum es geht
Entlastung bestimmter Schienenverkehrs- und Omnibusunternehmen von statistischen Auskunftspflichten durch Verzicht auf Angabe von Daten, punktuelle Qualitätsverbesserung in der Gefahrgut- und der Güterkraftverkehrsstatistik durch Abfrage detaillierterer Daten, Erhöhung der Stichprobenqualität durch genauere Angaben zum Nichteinsatz von Fahrzeugen, Ermöglichung von Ausnahmebestimmungen zu Fahrerqualifizierungsnachweisen und Fahrerbescheinigungen zur Anpassung nationalen Rechts bei Rechtsakten der Europäischen Union zur Bewältigung krisenhafter Situationen; Änderung versch. §§ Verkehrsstatistikgesetz sowie § 27 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Verkehrsstatistikgesetzes und des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes); Inkrafttreten der Regelungen zum materiellen Recht der Ersatzfreiheitsstrafe 6 Monate nach Gesetzesverkündung; Änderung Art. 316 Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
