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Verkündet

Gesetz zu dem Protokoll vom 29. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 21. Februar 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
7. Juli 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Protokoll nach seinem Artikel 9 Abs. 2

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 29. September 2022 in Riga unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung von Standards des Mehrseitigen Übereinkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen, reduzierten Besteuerungen und zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) Siehe GESTA 19. WP XD008

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.