Gesetz zu dem Protokoll vom 21. Juli 2022 zur Änderung des Abkommens vom 25. Januar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 7. Juli 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Protokoll nach seinem Artikel 9 Abs. 2 Satz 1
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 21. Juli 2022 in Sofia unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung von Standards des Mehrseitigen Übereinkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen, reduzierten Besteuerungen und zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) Siehe GESTA 19. WP XD008
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
