Gesetz zu dem Protokoll vom 30. September 2022 zur Änderung des Abkommens vom 22. Juli 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Litauen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 7. Juli 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Protokoll nach seinem Artikel 6 Abs. 2 Satz 1
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 30. September 2022 in Wilna unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung von Standards des Mehrseitigen Übereinkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen, reduzierten Besteuerungen und zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) Siehe GESTA 19. WP XD008
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
