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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
10. November 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Artikel 2 Nr. 8
  2. im Übrigen

Worum es geht

Überwiegend technische und redaktionelle Änderungen der Regelungen zu den Energiepreisbremsen, Präzisierung der Vorschriften zur verpflichtenden Energieberatung im Bereich Krankenhausfinanzierung und Pflegeeinrichtungen, Auszahlung eines weiteren Teilbetrages in Höhe von 2,5 Mrd Euro an Krankenhäuser aus dem zum Ausgleich von Energiekostensteigerungen eingerichteten Hilfsfonds; Änderung und Einfügung versch. §§ Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz, Änderung versch. §§ und Einfügung § 12b Strompreisbremsegesetz, Änderung § 5 Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, § 154 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie § 26f Krankenhausfinanzierungsgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetze zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze); Klarstellungen zu Boni, Dividenden und Kränkenhäusern sowie zum Entlastungsmechanismus für atypische Verbräuche wie Heizstrom, Änderungen bei Windenergie, Biomasse, Photovoltaik und Netzausabau; Erneute und zusätzliche Einfügung und Änderung versch. §§ von 10 Gesetzen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.