Gesetz zu dem Vertrag vom 25. April 2023 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts - zur Änderung des Vertrages vom 27. Januar 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, zuletzt geändert durch den Vertrag vom 6. Juli 2018
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 24. November 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Inkrafttreten des Vertrags nach seinem Artikel 2 Abs. 2
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 25. April 2023 in Berlin unterzeichneten Änderungsvertrag zwischen dem Bund und dem Zentralrat der Juden in Deutschland: Anhebung der jährlichen Staatsleistung auf 22 Mio Euro ab dem Haushaltsjahr 2023
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
