Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Juni 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Staat und Verwaltung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 1 Nr. 14 § 12 Abs. 2
- im Übrigen
- Artikel 1 Nr. 10 Buchst. b
Worum es geht
Weiterentwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services der Verwaltung: Bereitstellung zentrale Basisdienste durch den Bund, Ersetzung landeseigener Entwicklungen für Bürgerkonto und Postfach, Anbindung der Kommunen an den Portalverbund, Ersetzung der Schriftform und Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels, Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen, Bereitstellung eines Beratungsangebots im Portalverbund, Veröffentlichung relevanter Standards und Schnittstellen, Verbindlichkeit des einheitlichen Organisationskontos, Datenschutzregelungen für Onlinedienste nach dem "Einer-für-Alle"-Prinzip, Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalkausel für den Abruf von Nachweisen bei einer anderen Behörde, Ende-zu-Ende-Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen, Erweiterung des Funktionsumfangs für das Bundesportal, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit, Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe nach Wegfall der OZG-Umsetzungsfrist, Monitoring und Evaluierung der Regelungen; Änderung und Einfügung zahlreicher §§ von 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
