Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Juni 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Artikel 1 Nr. 14 § 12 Abs. 2
  2. im Übrigen
  3. Artikel 1 Nr. 10 Buchst. b

Worum es geht

Weiterentwicklung nutzerfreundlicher digitaler Services der Verwaltung: Bereitstellung zentrale Basisdienste durch den Bund, Ersetzung landeseigener Entwicklungen für Bürgerkonto und Postfach, Anbindung der Kommunen an den Portalverbund, Ersetzung der Schriftform und Einführung eines qualifizierten elektronischen Siegels, Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen, Bereitstellung eines Beratungsangebots im Portalverbund, Veröffentlichung relevanter Standards und Schnittstellen, Verbindlichkeit des einheitlichen Organisationskontos, Datenschutzregelungen für Onlinedienste nach dem "Einer-für-Alle"-Prinzip, Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalkausel für den Abruf von Nachweisen bei einer anderen Behörde, Ende-zu-Ende-Digitalisierung wesentlicher Verwaltungsleistungen, Erweiterung des Funktionsumfangs für das Bundesportal, Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit, Verwaltungsdigitalisierung als Daueraufgabe nach Wegfall der OZG-Umsetzungsfrist, Monitoring und Evaluierung der Regelungen; Änderung und Einfügung zahlreicher §§ von 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.