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Verkündet

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
22. März 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung der EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: erstmalige Versicherungspflicht für den Gebrauch selbstfahrender Arbeitsmaschinen und Stapler bis zu 20 km/h Höchstgeschwindigkeit sowie für Fahrzeuge bei Motorsportveranstaltungen abseits des Straßenverkehrs, Ausnahmeregelung für Kraftfahrzeuge bis zu 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, Gebrauchsverbot unversicherter Fahrzeuge, Vorgaben für Bescheinigungen über den Schadenverlauf, geringfügige Erhöhung der Mindestversicherungssumme für Sachschäden, Insolvenzregelungen, Übertragung der Aufgaben des Insolvenzfonds auf die Verkehrsopferhilfe, Informationspflichten, Regelungen für ausländische Kraftfahrzeuge und Anhänger, Hervorhebung der Rolle des Deutschen Büros Grüne Karte im grenzüberschreitenden Verkehr und anderer nationaler Verbindungsbüros, Regelung der vorgeschriebenen Benennung einer Stelle zur Verhandlungsstelle eines Regressabkommens durch gesondertes Gesetz; Konstitutive Neufassung Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger unter dem Titel Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz -AuslPflVG) als Art. 2 der Vorlage, Neufassung, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ Pflichtversicherungsgesetz, Änderung versch. §§ Versicherungsaufsichtsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz, Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung und Verordnung über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ausländischer Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen, Aufhebung Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger alte Fassung; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Pflichtversicherungsgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2021/2118 vom 24. November 2021 zur Änderung der Richtlinie 2009/103/EG über die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht (ABl. L 430, 02.12.2021, S. 1) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht); Verschieben des Inkrafttretens der Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler bis 20 km/h auf den 1. Januar 2025, Klarstellungen zum Verhältnis der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und alternativer Haftpflichtversicherungen sowie betr. Satzung und Verwaltungskosten der Verkehrsopferhilfe, Folgeänderungen; Erneute Änderung zahlr. §§ Pflichtversicherungsgesetz, Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Versicherungsvertragsgesetz sowie Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Verhinderung der Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen; Erneute Änderung versch. §§ Pflichtversicherungsgesetz sowie § 20 Auslandsfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.