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Verkündet

Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024 - HG 2024)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
2. Februar 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf 445,688 Mrd Euro unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der Krisenbewältigung mit erheblichen Mitteln für Zukunftsinvestitionen insbes. in Klimaschutz, Digitalisierung und Bildung sowie zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts, Sicherung der Energieversorgung und Wahrnehmung internationaler Verantwortung, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 19,174 Mrd Euro, des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 11,061 Mrd Euro, des Sondervermögens "Wirtschaftsstabilisierungsfonds" auf 46,815 Mrd Euro und des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 99,138 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 16,557 Mrd Euro entsprechend der nach Art. 115 GG zulässigen Obergrenze, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.000,460 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 54,234 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 375,451 Mrd Euro Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung des Gesamthaushalts auf 476,808 Mrd Euro sowie des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 19,800 Mrd Euro, Wegfall der Feststellung WSF Energie, Ergänzung der Feststellung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur" auf 4,072 Mrd Euro, Verringerung des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,657 Mrd Euro und des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 49,454 Mrd Euro; Erhöhung der max. Nettokreditaufnahme auf 39,028 Mrd Euro entsprechend der nach der Schuldenregel zulässigen Obergrenze bei Umsetzung der notwendigen Anpassungen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023; Erhöhung der Investitionen auf 70,522 Mrd Euro und der erwarteten Steuereinnahmen auf 377,613 Mrd Euro Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 betr. Nichtigerklärung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.