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Verkündet

Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Oktober 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Klarstellung des allgemeinen Grundsatzes der risikobasierten Arbeitsweise bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter Berücksichtigung der FATF-Empfehlungen, effizientere Filterung und Bewertung der eingehenden Meldungen und vertiefte Analyse abhängig von ihrer Risikointensität, Schaffung von Rechtsklarheit, verbesserte automatisierte Verfahren unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, Regelungen zur Meldeschwelle und zur Bearbeitung sogen. Fristfälle zur vereinfachten Zusammenarbeit mit anderen Behörden; Änderung versch. §§ Geldwäschegesetz Bezug: Deutschland-Prüfbericht der Financial Action Task Force (FATF) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Anforderungen an automatisierte Anwendungen zur Datenanalyse, Regelungen zu Rückmeldungen der FIU an Behörden und zu Übermittlungsbeschränkungen, Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums, Klarstellung zur Aufsicht über die FIU

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.