Gesetz zur Einführung einer langfristigen Pauschalentlastung der Länder im Zusammenhang mit Fluchtmigration und zur Änderung des Mauergrundstücksgesetzes (Pauschalentlastungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 20. Oktober 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Migration und Aufenthaltsrecht, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 1
- Artikel 2
Worum es geht
Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung für 2023 und ab 2024 zur Bewältigung der Fluchtmigration durch Länder und Kommunen, Auszahlung der dritten Tranche der im "Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst" vereinbarten Bundesmittel, Auflösung des Fonds für Erlöse aus der Veräußerung von Mauer- und Grenzgrundstücken und Eintritt des Bundes in dessen Rechte und Pflichten, Abführung des verbliebenen Vermögens an den Bundeshaushalt, Verwendung von zukünftigen Erlösen entsprechend der bisherigen Regelung; Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz sowie §§ 5 und 6 Mauergrundstücksgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarungen des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 2. November 2022 und vom 10. Mai 2023 zur Bereitstellung von Bundesmitteln für Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Staaten ; "Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst" der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 29. September 2020
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
