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Verkündet

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
18. Oktober 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH zur Entlastung der Gerichte in zivilrechtlichen Massenverfahren und für eine höhere Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher: Bestimmung einzelner beim BGH anhängiger Revisionsverfahren zu Leitverfahren durch Beschluss, Möglichkeit zur Aussetzung gleichgelagerter Verfahren durch die Instanzgerichte bis zur BGH-Entscheidung mit Zustimmung der Parteien, Erweiterung der Aussetzungsvorschriften, keine formale Bindungswirkung, keine Anwendbarkeit auf die Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzgerichtsbarkeit; Änderung § 148, Einfügung § 552b und Neufassung §§ 555 und 565 Zivilprozessordnung sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Aussetzungsmöglichkeit für Instanzgerichte auch ohne beiderseitige Zustimmung der Parteien; Erneute Änderung § 148 Zivilprozessordnung sowie Änderung Einleitungssatz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung und Finanzgerichtsordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.