Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 18. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH zur Entlastung der Gerichte in zivilrechtlichen Massenverfahren und für eine höhere Rechtssicherheit für betroffene Verbraucher: Bestimmung einzelner beim BGH anhängiger Revisionsverfahren zu Leitverfahren durch Beschluss, Möglichkeit zur Aussetzung gleichgelagerter Verfahren durch die Instanzgerichte bis zur BGH-Entscheidung mit Zustimmung der Parteien, Erweiterung der Aussetzungsvorschriften, keine formale Bindungswirkung, keine Anwendbarkeit auf die Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzgerichtsbarkeit; Änderung § 148, Einfügung § 552b und Neufassung §§ 555 und 565 Zivilprozessordnung sowie Änderung versch. §§ in 5 weiteren Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Aussetzungsmöglichkeit für Instanzgerichte auch ohne beiderseitige Zustimmung der Parteien; Erneute Änderung § 148 Zivilprozessordnung sowie Änderung Einleitungssatz Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Sozialgerichtsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung und Finanzgerichtsordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
