Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 12. Oktober 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Einführung einer Generalklausel zu beschränkten Hilfeleistungen in Steuersachen als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit statt des bisherigen abschließenden Katalogs befugter Personen und Gesellschaften; Angleichung der Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung an alle anderen Rechtsdienstleistungen einschl. Schutz vor unqualifizierter Hilfeleistung außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises, Zulassung sogen. "Tax Law Clinics" im Hochschulbereich mit altruistischen Dienstleistungen zu Ausbildungszwecken; Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (eingetragener Verein als Anerkennungsvoraussetzung, Kurzbezeichnung "LStHV", Verschwiegenheitspflichten), Neustrukturierung der Bußgeldvorschriften u.a.; Änderung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine, Änderung §§ 80, 80a, 147 und 149 Abgabenordnung, §§ 22a und 22e Umsatzsteuergesetz sowie § 327 Lastenausgleichsgesetz, Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
