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Erledigt

Gesetz zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistung in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
12. Oktober 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Einführung einer Generalklausel zu beschränkten Hilfeleistungen in Steuersachen als Nebenleistung zu einer nichtsteuerberatenden Haupttätigkeit statt des bisherigen abschließenden Katalogs befugter Personen und Gesellschaften; Angleichung der Vorschrift über die unentgeltliche Hilfeleistung an alle anderen Rechtsdienstleistungen einschl. Schutz vor unqualifizierter Hilfeleistung außerhalb des engsten Verwandten- und Bekanntenkreises, Zulassung sogen. "Tax Law Clinics" im Hochschulbereich mit altruistischen Dienstleistungen zu Ausbildungszwecken; Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine (eingetragener Verein als Anerkennungsvoraussetzung, Kurzbezeichnung "LStHV", Verschwiegenheitspflichten), Neustrukturierung der Bußgeldvorschriften u.a.; Änderung und Einfügung versch. §§ Steuerberatungsgesetz, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine, Änderung §§ 80, 80a, 147 und 149 Abgabenordnung, §§ 22a und 22e Umsatzsteuergesetz sowie § 327 Lastenausgleichsgesetz, Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.