Gesetz zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 24. November 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 8, 9 und 17 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 2 und 5 Buchst. b sowie die Artikel 18 und 34
- Artikel 2 Nr. 2 und Artikel 32 und 33
- Artikel 16 Nr. 11, 13 und 17
Worum es geht
Erhöhung der Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts und der Attraktivität des deutschen Finanzstandorts durch finanzmarktrechtliche Anpassungen: Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen, vereinfachte Eigenkapitalgewinnung durch Erleichterungen bei Börsengang, insbes. für KMU, Kapitalerhöhungen und Mehrstimmrechtsaktien, rechtssicherer Erwerb von Grundstücken mit Anlagen für erneuerbare Energien durch offene Immobilienfonds, Digitalisierung am Kapitalmarkt mit elektronischen Namens- und Inhaberaktien, Umsetzung absehbarer EU-Vorgaben zum Kundenschutz bei Kryptoverwahrern, Wettbewerbsstärkung durch Angleichung an rechtliche Rahmenbedingungen in anderen EU-Staaten, Bafin-Vergleichswebsite für Entgelte bei Zahlungskonten, Möglichkeit englischer Kommunikation mit der Bafin, Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen bei Mitarbeiterbeteiligungen u.a.; Änderung von 23 Gesetzen und 8 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1114 vom 31. Mai 2023 über Märkte für Kryptowerte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 sowie der Richtlinien 2013/36/EU und (EU) 2019/1937 (ABl. L 150, 09.06.2023, S. 40) Beschlussempfehlung des Ausschusses: BaFin als alleiniger Betreiber einer Vergleichswebsite für Zahlungskontenentgelte, Streichung der vorgeschlagenen Regelungen zur Investition von Immobilienfonds in Grundstücke mit Erneuerbare-Energien-Anlagen (Freiflächenanlagen) sowie zur Umsatzsteuerbefreiung für Kreditverwaltungen durch die Kreditgeber, zeitliche Entkopplung von Verbraucherdarlehensvertrag und Restschuldversicherung, Änderungen bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Vermögensbeteiligungen, Arbeitnehmer-Sparzulage, Crowdfunding u.a.; redaktionelle Korrekturen; Änderung weiterer 3 Gesetze
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
