Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 29. Oktober 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Umwelt, Verkehr
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Umsetzung der Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge durch Begünstigung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe: Ausschluss synthetischer paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischer biogener Rohstoffe (z.B. Palmöl) zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele von sauberen schweren Nutzfahrzeugen; redaktionelle Korrekturen; Änderung §§ 2, 5, 7, 9 und 10 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (ABl. L188, 12.7.2019, S. 116) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Beschaffungsquote im zweiten Referenzzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 von 38,5 auf 42,5 Prozent; rechtsförmliche Änderung, Klarstellung und Bereinigung eines Redaktionsversehens; Zusätzliche Änderung § 6 und erneute Änderung § 10 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
