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Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
29. Oktober 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Umwelt, Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung der Richtlinie zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge durch Begünstigung emissionsarmer und emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe: Ausschluss synthetischer paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen oder kritischer biogener Rohstoffe (z.B. Palmöl) zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbeschaffungsziele von sauberen schweren Nutzfahrzeugen; redaktionelle Korrekturen; Änderung §§ 2, 5, 7, 9 und 10 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2019/1161 vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (ABl. L188, 12.7.2019, S. 116) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erhöhung der Beschaffungsquote im zweiten Referenzzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 von 38,5 auf 42,5 Prozent; rechtsförmliche Änderung, Klarstellung und Bereinigung eines Redaktionsversehens; Zusätzliche Änderung § 6 und erneute Änderung § 10 Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.