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Verkündet

Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1091 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 11,000 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verordnungsermächtigungen zur Erweiterung des Förderkreises auf gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans; Änderung § 4 sowie Einfügung §§ 6 und 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.