Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2024 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 15. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Bereitstellung von Mitteln in Höhe von rd. 1091 Mio Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke, Vergabe von zinsgünstigen Darlehen und Beteiligungskapital im Volumen von rd. 11,000 Mrd Euro insbes. an mittelständische Unternehmen und Freiberufler Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verordnungsermächtigungen zur Erweiterung des Förderkreises auf gemeinnützige kleine und mittlere Unternehmen sowie zur Umsetzung von Nachhaltigkeitskriterien in Programmen des ERP-Wirtschaftsplans; Änderung § 4 sowie Einfügung §§ 6 und 7 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
