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Verkündet

Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Europapolitik und Europäische Union, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Ergänzende Umsetzung von EU-Recht betr. Vermeidung unverhältnismäßiger Beschränkungen für den Zugang zu reglementierten Berufen bzw. ihrer Ausübung: Übernahme der Kriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, Aufnahme relevanter Begriffsbestimmungen; Änderung von 1 Gesetz und 6 Rechtsverordnungen Bezug: Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173, 09.07.2018, S. 25) Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen nicht ausreichender Richtlinienumsetzung (INFR(2021)2212)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.