Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 15. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Europapolitik und Europäische Union, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Ergänzende Umsetzung von EU-Recht betr. Vermeidung unverhältnismäßiger Beschränkungen für den Zugang zu reglementierten Berufen bzw. ihrer Ausübung: Übernahme der Kriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, Aufnahme relevanter Begriffsbestimmungen; Änderung von 1 Gesetz und 6 Rechtsverordnungen Bezug: Richtlinie (EU) 2018/958 vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173, 09.07.2018, S. 25) Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen nicht ausreichender Richtlinienumsetzung (INFR(2021)2212)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
