Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 15. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Umsetzung europäischer statistikrechtlicher Anforderungen zur Gewinnung von Informationen über die Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten, Erhebung der Statistik als Bundesstatistik, Art und Umfang der Erhebungen, Erhebungsmerkmale, Klarstellungen; Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten (GWStatG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 9 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz sowie § 7b Gesetz über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2019/2152 vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (ABl. L 327, 17.12.2019, S. 1) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 vom 13. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Globale Wertschöpfungsketten“ (ABl. L 159, 14.06.2022, S. 43)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
