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Verkündet

Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten und zur Änderung weiterer Gesetze

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung europäischer statistikrechtlicher Anforderungen zur Gewinnung von Informationen über die Einbindung von Unternehmen in Deutschland in globale Wertschöpfungsketten, Erhebung der Statistik als Bundesstatistik, Art und Umfang der Erhebungen, Erhebungsmerkmale, Klarstellungen; Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten (GWStatG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 9 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz sowie § 7b Gesetz über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2019/2152 vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (ABl. L 327, 17.12.2019, S. 1) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/918 vom 13. Juni 2022 zur Festlegung der technischen Spezifikationen der Datenanforderungen für das Thema „Globale Wertschöpfungsketten“ (ABl. L 159, 14.06.2022, S. 43)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.