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Erledigt

Haushaltsfinanzierungsgesetz

Verfahren beendet: Abgeschlossen

Beratungsstand
Abgeschlossen
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Ausschöpfung von Einsparpotenzialen und Absenkung von Ausgabenansätzen zur Rückkehr zur finanzpolitischen Normalität mit Einhaltung der Kreditobergrenze nach Jahren mit Krisenbekämpfungshaushalten bei gleichzeitiger Bewältigung der Herausforderungen Klimawandel, Energieversorgung, Digitalisierung, demographische Entwicklung, Anstieg von Preisniveau und Zinsen, Wachstum und gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie innere Sicherheit und Verteidigung: einheitliche Einkommensgrenze für Elterngeld, Auflösung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur", Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" betr. Mikroelektronik und Bundesschienenwege, einheitliche Ausbildungs- und Arbeitsförderung für junge Menschen durch die Agenturen für Arbeit, Minderungen bei Bundeszuschüssen zu gesetzlicher Rentenversicherung und sozialer Pflegeversicherung, Änderung des CO2-Preispfads, verbesserte Ausstattung der Bundeswehr durch flexibleren Einsatz des Sondervermögens Bundeswehr u.a.; Änderung von 9 Gesetzen Erste Beschlussempfehlung des Ausschusses: Abspaltung der Art. 6 und 7 (Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023) s. D052 Zweite Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übrige Art. 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 9 (Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024) s. D053

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.