Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Juni 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Erweiterung der Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zur Berücksichtigung von Zielen des Klima- und Umweltschutzes, Gesundheitsschutzes und Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung bei gleichzeitiger Gewährleistung der Ziele Verkehrssicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, Eröffnung von Handlungsspielräumen für Länder und Kommunen; Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Anpassung des Straßenverkehrsrechts an neue Zielbestimmungen des Umwelt- und Klimaschutzes Beschlussempfehlung des Ausschusses: Annahme einer Entschließung zur Evaluation des Straßenverkehrsrechts betr. Digitalisierungspotenziale im ersten Halbjahr 2024, Weiterentwicklung von Kriterien des Anwohnerparkens, der Erprobungsklausel und des Verkehrssicherheitsprogramms, Stärkung der Barrierefreiheit im Bau- und Verkehrsrecht, Umsetzung der Ergebnisse der Beschleunigungskommission Schiene betr. Sonderrechte bei StVO-Novelle, Untersuchung der Einrichtung von Sonderfahrspuren ("Blue Lanes") durch Bundesanstalt für Straßenwesen Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses: Verschärfung der Anforderungen zum Erlass straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften betr. Nichtbeeinträchtigung der Sicherheit des Verkehrs; Erneuter Änderung § 6 Straßenverkehrsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
