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Verkündet

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Staat und Verwaltung, Verteidigung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 5

Worum es geht

Schaffung eines Entlassungstatbestandes für Soldaten mit nachweislich schwerwiegenden verfassungsfeindlichen Bestrebungen, beschleunigte Entlassung aus dem Wehrdienstverhältnis durch Verwaltungsakt, Verfahrensvorschriften für die Entlassung, Verlust der Rechtsstellung des Soldaten bei strafrechtlicher Verurteilung wegen Volksverhetzung; Rechtsverordnungsermächtigung zur dienstlichen Beurteilung von Soldaten und zur Einrichtung von Referenzgruppen für die Förderung freigestellter, entlasteter oder beurlaubter Soldaten; Änderung zahlr. §§ und Einfügung §§ 27a, 27b sowie 47a Soldatengesetz, Änderung §§ 10, 29 und 30 Wehrpflichtgesetz sowie § 13 Reservistengesetz, Einfügung § 86b Soldatenversorgungsgesetz, Änderung § 2 sowie Einfügung § 3a Soldatenlaufbahnverordnung, Änderung § 8 Wehrsoldgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Einführung prognostischer Personalentwicklungsbewertungen, Beendigung des freiwilligen Wehrdienstes während der Probezeit; Erneute Änderung §§ 27a, 27b und 58h Soldatengesetz sowie § 2 Soldatenlaufbahnverordnung; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.