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Verkündet

Gesetz zu dem Vertrag vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (Deutsch-Schweizerischer Polizeivertrag)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
24. November 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Vertrag nach seinem Artikel 64 Abs. 1 Satz 3

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.