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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) (insbesondere Einfügung des neuen § 241a)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
26. September 2025
Eingebracht von
Hamburg
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Soziale Sicherung

Worum es geht

Zur vorübergehenden Schließung der Versorgungsausgleichslücke für aufgrund einer besonderen beamtenrechtlichen Altersgrenze mehrere Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand versetzte Beamte Schaffung eines vorgezogenen Rentenbezugs im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung; Änderung § 115 und Einfügung § 241a Sechstes Buch Sozialgesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.