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Verkündet

Gesetz zu dem Protokoll vom 6. Juli 2023 zur Änderung des Abkommens vom 23. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Deutsch-luxemburgisches Steuerabkommen)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
24. November 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 6. Juli 2023 in Berlin unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung von Standards des Mehrseitigen Übereinkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen, reduzierten Besteuerungen und zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch, Regelungen betr. Bagatellgrenzen für grenzüberschreitend Tätige und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie Abfindungen und pauschalierter Aufteilungsmechanismus bei Beschäftigten im Güter- und Personentransport, weitere Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik und zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) Siehe GESTA 19. WP XD008

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.