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Verkündet

Gesetz zu dem Protokoll vom 21. August 2023 zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
24. November 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Protokoll nach seinem Artikel X Ziffer 2

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 21. Juli 2022 in Sofia unterzeichneten Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens: Umsetzung von Standards des Mehrseitigen Übereinkommens zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, Nichtbesteuerungen, reduzierten Besteuerungen und zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch, Anpassung der bestehenden Grenzgängerregelung an mobiles Arbeiten, weitere Anpassungen an die aktuelle deutsche Verhandlungspolitik und zwischenzeitliche Änderungen des jeweiligen nationalen Rechts; Bekanntmachungserlaubnis Neufassung des Abkommens Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Multilaterales Instrument – MLI) Siehe GESTA 19. WP XD008

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.