... Gesetz zur Änderung des Inflationsausgleichsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 5. September 2023
- Eingebracht von
- Hamburg
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Erhöhung des Steueraufkommens zur Bewältigung der anstehenden staatlichen Aufgaben durch Anpassung des Eckwerts der dritten Einkommensteuertarifstufe zur Vergrößerung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz bei Erhalt des Grundfreibetrags, Rückführung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags auf den bereits erhöhten Wert des Veranlagungszeitraums 2023; Änderung Art. 3 und 7 sowie Aufhebung Art. 5 Inflationsausgleichsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
