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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Inflationsausgleichsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Noch nicht beraten
Letzter Schritt
5. September 2023
Eingebracht von
Hamburg
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Erhöhung des Steueraufkommens zur Bewältigung der anstehenden staatlichen Aufgaben durch Anpassung des Eckwerts der dritten Einkommensteuertarifstufe zur Vergrößerung der Bemessungsgrundlage für den Spitzensteuersatz bei Erhalt des Grundfreibetrags, Rückführung der Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlags auf den bereits erhöhten Wert des Veranlagungszeitraums 2023; Änderung Art. 3 und 7 sowie Aufhebung Art. 5 Inflationsausgleichsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.