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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Tierarzneimittelgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
2. Februar 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung europarechtlicher Bestimmungen: Veröffentlichung erweiterter Informationen über Maßnahmen und Empfänger der Zahlungen aus den europäischen Agrar- und Fischereifonds, Zusammenführung der fischereilichen Daten auf einer Webseite und ggf. Trennung der Internetseiten von EU-Fischereipolitik und EU-Agrarpolitik; Verzicht auf den Tierarztvorbehalt für die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren, Folgeänderungen und redaktionelle Anpassungen; Änderung versch. §§ Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz sowie Änderung des Langtitels in Gesetz zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den Agrar- und Fischereifonds der Europäischen Union, Änderung §§ 50, 52, 62 und 89 Tierarzneimittelgesetz, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2021/2116 vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435, 06.12.2021, S. 187) ; Verordnung (EU) 2021/1060 vom 24. Juni 2021 mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik (ABl. L 231, 30.06.2021, S. 159) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. September 2022 (1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21) zur Verfassungsbeschwerde betr. Tierarztvorbehalt für die Anwendung homöopathischer Humanarzneimittel bei Tieren

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.