Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Migration und Aufenthaltsrecht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Bestimmung der Staaten Georgien und Republik Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten; Stichtagsregelung betr. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Asylbewerber und Geduldete aus diesen Staaten; Einfügung § 87d und Änderung Anlage II (zu § 29a) Asylgesetz, Änderung § 104 Aufenthaltsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.