Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 15. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Migration und Aufenthaltsrecht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Bestimmung der Staaten Georgien und Republik Moldau zu sicheren Herkunftsstaaten; Stichtagsregelung betr. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Asylbewerber und Geduldete aus diesen Staaten; Einfügung § 87d und Änderung Anlage II (zu § 29a) Asylgesetz, Änderung § 104 Aufenthaltsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
