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Verkündet

Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
22. März 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Inkrafttreten

  1. Artikel 1 Nr. 3
  2. im Übrigen
  3. Artikel 2

Worum es geht

Einführung des sicheren elektronischen verfahrensbezogenen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht, elektronische Führung der Verfahrensakten, Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen für bestimmte Forschungsvorhaben; Änderung §§ 23 und 35b sowie Einfügung §§ 23a bis 23e Bundesverfassungsgerichtsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Pflicht für Rechtslehrer zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht ab dem 1. Januar 2026, Verlängerung der Ausschlussfristen für die Erhebung der Richteranklage; Erneute Änderung § 23c sowie zusätzliche Änderung § 58 Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.