Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes - Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 22. März 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 1 Nr. 3
- im Übrigen
- Artikel 2
Worum es geht
Einführung des sicheren elektronischen verfahrensbezogenen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht, elektronische Führung der Verfahrensakten, Möglichkeit früherer Einsichtnahme in Altunterlagen für bestimmte Forschungsvorhaben; Änderung §§ 23 und 35b sowie Einfügung §§ 23a bis 23e Bundesverfassungsgerichtsgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Pflicht für Rechtslehrer zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei der Vertretung vor dem Bundesverfassungsgericht ab dem 1. Januar 2026, Verlängerung der Ausschlussfristen für die Erhebung der Richteranklage; Erneute Änderung § 23c sowie zusätzliche Änderung § 58 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
