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Verkündet

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
2. Februar 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 3 Nr. 3, 10 Buchst. a und Nr. 20

Worum es geht

Schaffung eines ersten Anwendungsfalls zur Erprobung der Möglichkeiten der Datenverknüpfung als Grundlage weitergehender Gesetzesvorhaben: erleichterte Auffindbarkeit dezentral gespeicherter Gesundheitsdaten, Reduzierung bürokratischer Hürden für Nutzer, Nutzung EU-rechtlicher Möglichkeiten hinsichtlich Rechtsklarheit und Rechtssicherheit, Einbindung etablierter Strukturen insbes. in der genommedizinischen Versorgung, Erleichterung von Datenaustausch und -verknüpfung sowie verbesserte Nutzbarkeit von Daten der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, vereinfachte Abstimmung mit Datenschutzaufsichtsbehörden bei gleichzeitiger Stärkung von Gesundheitsdatenschutz und Recht auf informationelle Selbstbestimmung, strafrechtlich sanktionierte Geheimhaltungsverpflichtung bei Verwendung in der Forschung, Datenbereitstellung aus der elektronischen Patientenakte; Vorgriff auf die erwarteten Anforderungen des im Aufbau befindlichen Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) u.a.; Gesetz zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 1 BGA-Nachfolgegesetz, § 75 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch, § 94 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch; Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119, 04.05.2016, S. 1 ; L 314, 22.11.2016, S. 72 ; L 127, 23.05.2018, S. 2) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Klarstellungen, Ergänzungen und Änderungen betr. Ausbau der Gesundheitsdateninfrastruktur durch Verknüpfung datenhaltender Stellen, Haltung, Weitergabe und Löschung von Gesundheits- und Versorgungsdaten, u.a. aus der ePA, Widerspruchsmöglichkeit, Geheimhaltungspflicht, Aufsicht über Kranken- und Pflegekassen, Modellvorhaben, Übermittlung der Abrechnungsdaten von den Kranken- und Pflegekassen an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit u.a.; Folgeänderungen, redaktionelle und rechtsförmliche Korrekturen und Anpassungen; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.