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Verkündet

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Übermittlung nachrichtendienstlich gewonnener Informationen an andere Behörden durch eine normenklare Fassung der Vorschriften für den Bundesnachrichtendienst und Entkopplung der Regelungen vom Bundesverfassungsschutzgesetz durch Auflösung der im geltenden Recht bestehenden Verweisungen; Ausdifferenzierung der Übermittlungsvorschriften nach Art der Empfängerbehörde (Nachrichtendienste, Strafverfolgungsbehörden, andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen; Inland/Ausland); Zugrundelegung eines Regel-Ausnahmekatalogs bei der Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen mit auch operativen Anschlussbefugnissen (Vorliegen einer konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut als Regel); Anpassung der Übermittlungsregelungen für die strategische Fernmeldeaufklärung; Regelung der Befugnisse des BND zur Sicherung von Verschlusssachen als Maßnahme der Eigensicherung (Personenkontrollen, Durchsuchungen, Auswertung von Geräten u.ä.); Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. September 2022 zu den Regelungen im Bundesverfassungsschutzgesetz hinsichtlich der Befugnisse zur Übermittlung mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhobener personenbezogener Daten und Informationen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 2354/13) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.