Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Mai 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Liberalisierung des Namensrechts zur Erleichterung der Namenswahl und familienrechtlicher Namensänderungen sowie Anpassung an die Entwicklung in anderen EU-Staaten: Möglichkeit der Bildung von Doppelnamen für Ehegatten und gemeinsame Kinder, Erweiterung der Regelungen zur Namensführung für minderjährige Kinder geschiedener Eltern oder verwitweter Elternteile, Rückbenennung für einbenannte minderjährige sowie volljährige Stiefkinder, Berücksichtigung von Namenstraditionen anerkannter nationaler Minderheiten sowie geschlechtsangepasster Formen von Personen mit Migrationshintergrund, Namensänderungsmöglichkeiten für Volljährige, Aufhebung des Zwangs zur Namensänderung nach Erwachsenenadoption; Neufassung § 1355 bei Einfügung §§ 1355a und 1355b, Einfügung §§ 1617d bis 1617i, Aufhebung § 1618 bei Umsetzung § 1618a als § 1618 neu sowie Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, Änderung Art. 10, 48 und 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, Änderung § 1 und Aufhebung § 4 Minderheiten-Namensänderungsgesetz, Änderung §§ 41, 45 und 79 und Aufhebung § 42 Personenstandsgesetz sowie Folgeänderungen in 2 weiteren Gesetzen Bezug: Eckpunkte zur Reform des Namensrechts vom 11.02.2020, BMJV/BMI Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts); zahlr. weitere Änderungen, insbes. betr. Erweiterung der Namensänderungsmöglichkeiten für Volljährige, Verbindung eines Doppelnamens durch Bindestrich als Regelfall, abweichende Bestimmung durch Ehegatten und Eltern, bei unterlassener Ausübung des elterlichen Bestimmungsrechts Erwerb des Geburtsdoppelnamens aus den Familiennamen der Eltern in alphabetischer Reihenfolge kraft Gesetz, Möglichkeit der Wahl des Familiennamens eines verstorbenen Elternteils oder, bei Namensbestimmung nach dänischer Tradition, eines verstorbenen nahen Angehörigen, Anknüpfung des Namens einer Person an ihren gewöhnlichen Aufenthalt, beschränkte Rechtswahlmöglichkeit zugunsten des Heimatrechts, Erweiterung der Überleitungsvorschriften; Erneute Änderung versch. §§ Bürgerliches Gesetzbuch, erneute Änderung Art. 10 und 229 sowie zusätzliche Änderung Art. 23 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche, erneute Änderung § 1 Minderheiten-Namensänderungsgesetz und § 45 Personenstandsgesetz sowie zusätzliche Folgeänderung § 168g Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
