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Erledigt

Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen (SportVereinsEntLG)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
9. November 2023
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Sport, Freizeit und Tourismus, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Kompensation der finanziellen Notlage der Sportvereine in Folge von Entscheidungen des EuGH und des Bundesfinanzhofs, der Corona-Politik der Bundesregierung, der aktuellen Inflation und konjunkturellen Lage mit negativen Auswirkungen auf den Freizeit- und Breitensport durch steuergesetzliche Regelungen bei Verpflichtungen zur Abgabe von Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine, Freigrenzen und Freibeträge für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung u.a.; Änderung §§ 63, 64 und 65 Abgabenordnung, § 24 Körperschaftssteuergesetz sowie §§ 4, 12 und 19 Körperschaftssteuergesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2020 (C-488/18) sowie Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. April .2022 (Az. VR 48/20 (VR 20/17)) zu Umsatzsteuerpflichten für Einnahmen besonders vergüteter Leistungen von Sportvereinen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.