Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Sportvereinen zur Förderung der Investitionspotenziale von Sportvereinen und Sportstätten und zur Kompensation wirtschaftlicher Schäden und finanzieller Notlagen (SportVereinsEntLG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 9. November 2023
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Sport, Freizeit und Tourismus, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Kompensation der finanziellen Notlage der Sportvereine in Folge von Entscheidungen des EuGH und des Bundesfinanzhofs, der Corona-Politik der Bundesregierung, der aktuellen Inflation und konjunkturellen Lage mit negativen Auswirkungen auf den Freizeit- und Breitensport durch steuergesetzliche Regelungen bei Verpflichtungen zur Abgabe von Steuererklärungen für gemeinnützige Vereine, Freigrenzen und Freibeträge für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen der bisherigen Kleinunternehmerregelung u.a.; Änderung §§ 63, 64 und 65 Abgabenordnung, § 24 Körperschaftssteuergesetz sowie §§ 4, 12 und 19 Körperschaftssteuergesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 10. Dezember 2020 (C-488/18) sowie Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21. April .2022 (Az. VR 48/20 (VR 20/17)) zu Umsatzsteuerpflichten für Einnahmen besonders vergüteter Leistungen von Sportvereinen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
