... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz gemeinnütziger Tätigkeit
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 6. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Bayern
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
Worum es geht
Angesichts zunehmender Anfeindungen oder Angriffen gegenüber Ehrenamtlichen Regelung zur besonderen Schutzwürdigkeit von gemeinnützig tätigen Personen, Klarstellung zur Berücksichtigung verschuldeter Tatauswirkungen bei der Strafzumessung betr. die Eignung zur "nicht nur unerheblichen" Beeinträchtigung gemeinnützigen Engagements des Geschädigten; Änderung § 46 Strafgesetzbuch Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 269/25 GESTA 21. WP C010
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
