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Verkündet

Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
24. November 2023
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Politisches Leben, Parteien, Staat und Verwaltung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Begriffsdefinition politische Stiftungen, Voraussetzungen für die staatliche Stiftungsförderung, Grundsätze der Finanzierung politischer Stiftungen, Förderungsende, Rücknahme und Widerruf, Transparenzvorgaben, Zuständigkeit für die zuwendungsrechtliche Abwicklung, Anerkennung bereits geförderter Stiftungen; Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG) als Art. 1 der Vorlage Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 zur staatlichen Förderung politischer Stiftungen (2 BvE 3/19) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Rücknahme und Widerruf von Bescheiden gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz, Minderung der künftigen Förderung, Verarbeitung personenbezogener Daten durch oberste Bundesbehörden oder nachgeordnete Bundesoberbehörden, Klarstellung und Folgeänderungen; Einfügung § 8 und Änderung §§ 5, 6 und 7 Stiftungsfinanzierungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.