Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 24. November 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Politisches Leben, Parteien, Staat und Verwaltung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Begriffsdefinition politische Stiftungen, Voraussetzungen für die staatliche Stiftungsförderung, Grundsätze der Finanzierung politischer Stiftungen, Förderungsende, Rücknahme und Widerruf, Transparenzvorgaben, Zuständigkeit für die zuwendungsrechtliche Abwicklung, Anerkennung bereits geförderter Stiftungen; Gesetz zur Finanzierung politischer Stiftungen aus dem Bundeshaushalt (Stiftungsfinanzierungsgesetz - StiftFinG) als Art. 1 der Vorlage Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2023 zur staatlichen Förderung politischer Stiftungen (2 BvE 3/19) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Rücknahme und Widerruf von Bescheiden gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz, Minderung der künftigen Förderung, Verarbeitung personenbezogener Daten durch oberste Bundesbehörden oder nachgeordnete Bundesoberbehörden, Klarstellung und Folgeänderungen; Einfügung § 8 und Änderung §§ 5, 6 und 7 Stiftungsfinanzierungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
