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Erledigt

Gesetz zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
21. Februar 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Soziale Sicherung

Worum es geht

Einführung einer Kindergrundsicherung zur Existenzsicherung von Familien und Bekämpfung von Kinderarmut, Bündelung bisheriger Leistungen zur schnelleren Leistungsgewährung: Überführung des Kindergeldes in einen einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sowie für freizügigkeitsberechtigte Ausländer, Einführung eines altersgestaffelten und vom Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes abhängigen Kinderzusatzbetrags, Pauschbeträge für bestimmte Bildungs- und Teilhabeleistungen, bundeseinheitliche Verwaltung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA), Umbenennung der Familienkasse in Familienservice, digitale Antragstellung, digitaler Datenabruf zwischen BA und anderen zuständigen Behörden, direkte Auszahlung des Garantiebetrags an Volljährige, sog. Kindergrundsicherungs-Check für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Zusatzbetrag, ergänzender Bezug von Bürgergeld bei erhöhtem Bedarf sowie von Wohngeld oder Leistungen zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG, Datenerhebung, Übermittlung von Daten zur Wirkungsforschung, Vorlage eines Berichts durch die Bundesregierung bis zum 30. Juni 2030; Gesetz zur Einführung einer Bundeskindergrundsicherung (Bundeskindergrundsicherungsgesetz – BKG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung, Einfügung und Aufhebung zahlr. §§ in 13 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.