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Verkündet

Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
27. September 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Worum es geht

Möglichkeit zur Abhaltung rein virtueller Wohnungseigentümerversammlungen mit einem Beschlussquorum von 75 Prozent, Befristung auf 3 Jahre, Aufnahme der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte (Balkonkraftwerk) in den Katalog der sog. privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentums- und Mietrecht, Erweiterung der Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten um Anlagen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien; Änderung §§ 20, 23 und 26a Wohnungseigentumsgesetz, §§ 554 und 1092 Bürgerliches Gesetzbuch sowie Artikel 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übergangsregelung zur Durchführung einer mindestens einmal im Jahr stattfindenden Präsenzversammlung bis einschließlich 2028 auf Grundlage einer Beschlussfassung gemäß Wohnungseigentumsgesetz, Verzicht durch einstimmigen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung; Zusätzliche Änderung § 48 Wohnungseigentumsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.