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Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Ergänzung des Gesellschaftsregisters als Folgeänderung des Personengesellschaftsrechts; Änderung §§ 3, 4, 5 und 11 Unternehmensbasisdatenregistergesetz Bezug: Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz , GESTA 19. WP C199 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung der Verordnungermächtigung zur Anbidnung weiterer Quellregister und von weiteren nutzungsberechtigten öffentlichen Stellen; Annahme einer Entschließung zur Bereitstellung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummern sowie Konsolidierung der in den Quellregistern enthaltenen Daten; Zusätzliche Änderung § 10 Unternehmensbasisdatenregistergesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.