Erstes Gesetz zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 15. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Ergänzung des Gesellschaftsregisters als Folgeänderung des Personengesellschaftsrechts; Änderung §§ 3, 4, 5 und 11 Unternehmensbasisdatenregistergesetz Bezug: Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz , GESTA 19. WP C199 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ergänzung der Verordnungermächtigung zur Anbidnung weiterer Quellregister und von weiteren nutzungsberechtigten öffentlichen Stellen; Annahme einer Entschließung zur Bereitstellung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummern sowie Konsolidierung der in den Quellregistern enthaltenen Daten; Zusätzliche Änderung § 10 Unternehmensbasisdatenregistergesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
