Gesetz zu den Änderungen vom 18. Mai 2023 des Übereinkommens vom 29. Mai 1990 zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 2. Februar 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenwirtschaft, Entwicklungspolitik
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung zu den am 18. Mai 2023 in Samarkand vom Gouverneursrat der EBWE angenommenen Resolutionen Nr. 259 und Nr. 260 zur Änderung des Übereinkommens sowie Umsetzung einer auf G20-Ebene beschlossenen Empfehlung zur effizienteren Kapitalnutzung: fortgesetzte Erweiterung des Tätigkeitsbereichs auf Subsahara-Afrika und den Irak, Aufhebung der satzungsmäßigen Kapitalbeschränkung für die ordentliche Geschäftstätigkeit und Beauftragung des Direktoriums mit Festlegung und Aufrechterhaltung angemessener Obergrenzen in Bezug auf die Kennziffern zur Kapitaladäquanz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
