... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 2. Februar 2024
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bundestag, Politisches Leben, Parteien, Staat und Verwaltung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Anpassung von Wahlkreiszuschnitten und Wahlkreisbeschreibungen an Bevölkerungsveränderungen sowie an Gebiets- und Verwaltungsreformen; Bekanntmachung künftiger Namensänderungen in der Beschreibung von Wahlkreisen durch das BMI im BGBl; redaktionelle Folgeänderungen und Anpassungen an geänderte Behördenbezeichnungen; Neufassung Anlage 2 [Wahlkreise] und redaktionelle Folgeänderung §§ 20 und 46 sowie redaktionelle Änderung zahlr weiterer §§ Bundeswahlgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Bericht der Wahlkreiskommission für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 des Bundeswahlgesetzes, BT-Drs 20/5200 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, GESTA B029 ; Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21), GESTA 18. WP B115 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Neueinteilung in den Wahlkreisen 62 und 65 (Brandenburg) nach zwischenzeitlich eingetretener Überschreitung der Neueinteilungsgrenze; Erneute Neufassung Anlage 2 [Wahlkreise]
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
