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Verkündet

... Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
2. Februar 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Politisches Leben, Parteien, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung von Wahlkreiszuschnitten und Wahlkreisbeschreibungen an Bevölkerungsveränderungen sowie an Gebiets- und Verwaltungsreformen; Bekanntmachung künftiger Namensänderungen in der Beschreibung von Wahlkreisen durch das BMI im BGBl; redaktionelle Folgeänderungen und Anpassungen an geänderte Behördenbezeichnungen; Neufassung Anlage 2 [Wahlkreise] und redaktionelle Folgeänderung §§ 20 und 46 sowie redaktionelle Änderung zahlr weiterer §§ Bundeswahlgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Bericht der Wahlkreiskommission für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 des Bundeswahlgesetzes, BT-Drs 20/5200 Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, GESTA B029 ; Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 21), GESTA 18. WP B115 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Neueinteilung in den Wahlkreisen 62 und 65 (Brandenburg) nach zwischenzeitlich eingetretener Überschreitung der Neueinteilungsgrenze; Erneute Neufassung Anlage 2 [Wahlkreise]

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.