Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Mai 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 2 und 4
Worum es geht
Vereinfachung der Teilzeitregelung für Personen unter 27 Jahren: Ableistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich auch ohne Begründung des Freiwilligen; Anhebung der Taschengeldobergrenze, Klarstellungen zu Mobilitätszuschlägen, Seminartagen und Erstattung von Beitragszuschüssen zur Sozialversicherung; Änderung §§ 2, 5, 11 und 12 und Aufhebung § 9 Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie Änderung versch. §§ Bundesfreiwilligendienstgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht einer Obergrenze beim Mobilitätszuschlag, Regelung des Urlaubsanspruchs; Erneute Änderung § 2, zusätzliche Änderung § 13 und Einfügung § 13a Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie erneute Änderung § 2, zusätzliche Änderung § 13 sowie Einfügung § 13a Bundesfreiwilligendienstgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
