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Verkündet

Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Mai 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 2 und 4

Worum es geht

Vereinfachung der Teilzeitregelung für Personen unter 27 Jahren: Ableistung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit von mehr als 20 Stunden wöchentlich auch ohne Begründung des Freiwilligen; Anhebung der Taschengeldobergrenze, Klarstellungen zu Mobilitätszuschlägen, Seminartagen und Erstattung von Beitragszuschüssen zur Sozialversicherung; Änderung §§ 2, 5, 11 und 12 und Aufhebung § 9 Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie Änderung versch. §§ Bundesfreiwilligendienstgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verzicht einer Obergrenze beim Mobilitätszuschlag, Regelung des Urlaubsanspruchs; Erneute Änderung § 2, zusätzliche Änderung § 13 und Einfügung § 13a Jugendfreiwilligendienstegesetz sowie erneute Änderung § 2, zusätzliche Änderung § 13 sowie Einfügung § 13a Bundesfreiwilligendienstgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.