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Verkündet

Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
2. Februar 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Innere Sicherheit, Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Grundlagen für die Schaffung des neuen Amts eines unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes (Bundeskriminalamt, Polizei des Bundestages, Bundespolizei) mit Sitz beim Deutschen Bundestag: Aufgaben, Tätigkeit, Eingaben und deren Bearbeitung, Befugnisse, Amtshilfe, Berichtspflicht u.a.; Evaluation des Gesetzes spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten; Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einrichtung des Amts eines Polizeibeauftragten Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Eingabefrist, Befugnis zur Anhörung von Dritten, Ergänzung der Voraussetzungen für das passive Wahlrecht sowie für die Abwahl des Polizeipräsidenten, Hochstufung der Besoldung, Klarstellungen und redaktionelle Folgeänderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.