Gesetz über die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag (Polizeibeauftragtengesetz - PolBeauftrG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 2. Februar 2024
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bundestag, Innere Sicherheit, Staat und Verwaltung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Grundlagen für die Schaffung des neuen Amts eines unabhängigen Polizeibeauftragten für die Polizeien des Bundes (Bundeskriminalamt, Polizei des Bundestages, Bundespolizei) mit Sitz beim Deutschen Bundestag: Aufgaben, Tätigkeit, Eingaben und deren Bearbeitung, Befugnisse, Amtshilfe, Berichtspflicht u.a.; Evaluation des Gesetzes spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten; Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Einrichtung des Amts eines Polizeibeauftragten Beschlussempfehlung des Ausschusses: Verlängerung der Eingabefrist, Befugnis zur Anhörung von Dritten, Ergänzung der Voraussetzungen für das passive Wahlrecht sowie für die Abwahl des Polizeipräsidenten, Hochstufung der Besoldung, Klarstellungen und redaktionelle Folgeänderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
