Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze

Verfahren beendet: Abgelehnt

Beratungsstand
Abgelehnt
Letzter Schritt
12. April 2024
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

Strafverfolgung antisemitischer Straftaten: Schließung der Schutzlücken beim Landfriedensbruch und Erhöhung des Strafrahmens auf 5 Jahre Freiheitsstrafe, Wiederherstellung der Strafbarkeit der sog. Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen, Strafbarkeit für das Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel und für den Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel, Erhöhung des Strafrahmens der Volksverhetzung insbes. durch Einführung eines besonders schweren Falls; Änderung §§ 125, 129, 129a und 130 Strafgesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.