Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Bekämpfung von Antisemitismus, Terror, Hass und Hetze
Verfahren beendet: Abgelehnt
- Beratungsstand
- Abgelehnt
- Letzter Schritt
- 12. April 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Strafverfolgung antisemitischer Straftaten: Schließung der Schutzlücken beim Landfriedensbruch und Erhöhung des Strafrahmens auf 5 Jahre Freiheitsstrafe, Wiederherstellung der Strafbarkeit der sog. Sympathiewerbung für kriminelle und terroristische Vereinigungen, Strafbarkeit für das Leugnen des Existenzrechts des Staates Israel und für den Aufruf zur Beseitigung des Staates Israel, Erhöhung des Strafrahmens der Volksverhetzung insbes. durch Einführung eines besonders schweren Falls; Änderung §§ 125, 129, 129a und 130 Strafgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
